Der durch die AIFM-Richtlinie eingeführte Vertriebspass gibt in der EU ansässigen AIFMs das Recht, ihre Fonds in allen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der harmonisierten Vertriebsregelungen an Professionelle Investoren zu vermarkten. Im Mittelpunkt des erfolgreichen grenzüberschreitenden Vertriebs steht der im Vertriebspass vorgesehene Meldeprozess.

Grenzüberschreitender Fondsvertrieb im Detail:

  • Erstellung und Einreichung der Vertriebspass-Meldeunterlagen bei der lokalen Regulierungsbehörde durch FundRock LIS
  • Laufende Pflege der landesspezifischen rechtlichen Anforderungen zur Überwachung der Vertriebspartner

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